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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B   

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https://dejure.org/2010,19967
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B (https://dejure.org/2010,19967)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B (https://dejure.org/2010,19967)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2010 - L 7 AS 1939/10 B (https://dejure.org/2010,19967)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 9 B 35/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10
    Daraus folgt im sozialgerichtlichen Verfahren für den Senat jedoch nicht zwingend, dass der Beteiligte einen Anwalt wählen muss, der im Bezirk des Gerichts seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei hat (so LSG NRW, Beschlüsse vom 21.04.2010 - B 9 B 59/09 SO und vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 9c).
  • BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 59.09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10
    Daraus folgt im sozialgerichtlichen Verfahren für den Senat jedoch nicht zwingend, dass der Beteiligte einen Anwalt wählen muss, der im Bezirk des Gerichts seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei hat (so LSG NRW, Beschlüsse vom 21.04.2010 - B 9 B 59/09 SO und vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 9c).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 20 AY 93/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10
    Nur dann, wenn die Beiordnung dieses Rechtsanwalts überhaupt zu höheren Anwaltsgebühren führen würde als eine Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts (Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 7003 bis 7005 des Vergütungsverzeichnisses (VV) der Anlage 1 zum RVG), kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (wie hier LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12

    Sozialhilfe

    Die Einschränkung entfällt nur dann, wenn im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts offensichtlich nicht zu erwarten sind (strenger insoweit LSG NRW, Beschl. v. 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B -, juris Rn. 4; Beschl. v. 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B -, juris Rn. 3, die einen genauen Kostenvergleich fordern) oder - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 4 ZPO - besondere Umstände die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts erfordern.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2021 - L 7 AS 1116/21

    Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Mehrkosten entstehen im Hinblick auf die erstattungsfähigen Reise- und Abwesenheitskosten dann, wenn die Entfernung zwischen dem Prozessgericht und der Niederlassung des von dem Beteiligten gewählten Rechtsanwaltes größer ist als die Entfernung zwischen dem Prozessgericht und dem von dort am weitesten entfernt liegenden Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B und L 7 AS 1941/10 B; LSG NRW Beschlüsse vom 06.08.2018 - L 2 AS 22.10.2014 - L 20 SO 401/14 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 30/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Da die Beiordnung des Prozessbevollmächtigten des Klägers höhere Rechtsanwaltskosten verursacht, als sie bei einer Beiordnung eines im Gerichtsbezirk Köln ansässigen Rechtsanwalt entstehen würden, war eine entsprechende Beschränkung der Beiordnung erforderlich (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 121 Abs. 3 ZPO - Beschluss des Senats vom 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B).
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